Handwerker-Verstimmung an der Grenze zu Deutschland
Dies haben die CDU-Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten in einen Brief an EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy festgehalten. Hintergrund ist ein Gutachten der Handwerkskammer Konstanz und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee, das bei der EU-Rechtsexpertin Astrid Epinay an der Universität Fribourg bestellt worden war. Das Gutachten sieht in der von der Schweiz von ausländischen Handwerkern verlangten Kaution eine Diskriminierung.
Achttägige Wartefrist «unverhältnismässig»
Die Anmeldefrist für Arbeiten, die ein ausländischer Handwerker in der Schweiz ausführen will, sei mit EU-Grundsätzen vereinbar, meint Epinay. Allerdings sei eine achttägige Wartefrist unverhältnismässig. Über Beides ärgern sich die Handwerker seit längerem. «Handwerksleistungen sind oft kurzfristige Reparatur- oder Wartungsleistungen» wettert auch der österreichische Europa-Abgeordnete Richard Seeber, der diese Anmeldefrist deshalb für eine Schikane hält.
Kautionsplficht für ausländische Handwerker
Denn die Österreicher sind natürlich genauso betroffen wie die deutschen Dienstleister. Auch dass deutsche Handwerker aus dem Baugewerbe im Kanton Basel-Land zunächst einmal 20’000 Franken Kaution auf den Tisch legen müssen, bevor sie anfangen können, stösst den Kammern und ihren politischen Verbündeten auf. (awp/mc/ps/17)