Heilmittelgesetz: Nationalrat bereinigt die letzte Differenz

Vor allem mit Rücksicht auf die im Kanton Appenzell Ausserrhoden produzierten Naturheilmittel wollte der Nationalrat die kantonalen Zulassungen für Hauspezialitäten oder Nahrungsergänzungsmittel weiter gelten lassen. Der Ständerat setzte dafür eine Frist bis Ende 2011, verlängerte diese dann aber bis Ende 2013.


Erleichterte Spitalversorgung
Hauptziel der nun bereinigten Vorlage ist die erleichterte Versorgung der Spitäler. Zur Deckung ihrer spezifischen Bedürfnisse stellen die Schweizer Kliniken rund 500 Heilmittel her. Daneben importieren sie Präparate, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, weil sie wegen geringer Nachfrage gar nicht angeboten werden. Obwohl die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten als insgesamt sehr gut bewertet wird, gibt es bei einzelnen Arzneimittelgruppen Lücken. Betroffen sind Präparate zur Atemstimulation bei Frühgeborenen, zur Schmerztherapie, zur Beruhigung- und Schlafmedikation und zur Lokalanästhesie.


IV-Zusatzfinanzierung steht – Nationalrat folgt der Einigungskonferenz
Der neue Fonds der Invalidenversicherung (IV) soll die Starthilfe von 5 Mrd CHF aus dem AHV-Fonds à fonds perdu erhalten. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz und damit dem Ständerat angeschlossen.


Neue Pflegefinanzierung am Ziel – Auch Nationalrat folgt Einigungskonferenz

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist bereit für die Schlussabstimmung in den Räten. Als zweite Kammer hat der Nationalrat am Mittwoch stillschweigend den Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz gutgeheissen. Grundsätzlich durchgesetzt hat sich der Nationalrat bei der Akut- und Übergangspflege nach der Entlassung aus dem Spital. Hier gilt nun der gleiche Kostenverteiler wie bei der neuen Spitalfinanzierung: Die Kantone übernehmen mindestens 55%, die Krankenkassen höchstens 45%. (awp/mc/ps)
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