Laut Hartmans gab es zwischen dem Unternehmen und dem BAG ein Missverständnis bei der Übermittlung der Prämienschätzungen an den Internet-Vergleichsdienst comparis.ch. Am Freitagmorgen waren die provisorischen Prämien von Helsana und der ihr angeschlossenen Krankenkassen immer noch auf den Seiten des Vergleichsdienstes einsehbar. Von dem Publikationsverbot provisorischer Prämien durch das BAG ist auch comparis.ch betroffen. Das BAG will die Prämien erst publiziert sehen, wenn es sie genehmigt hat. Das Publikationsverbot soll nach BAG-Angaben verhindern, dass Versicherte aufgrund von Prämienschätzungen, die sich als falsch erweisen könnten, den Versicherer wechseln. Zudem sollen dadurch alle Versicherer gleich behandelt werden. Helsana droht durch die Missachtung des Verbots eine Busse von 5000 Franken, sagte Thierry Vauthey, Vizechef der Abteilung Versicherungsüberwachung im BAG. (awp/mc/ss/20)