Helvetia: UEK bewilligt Ausscheiden aus Aktionärspool

Wie einer Stellungnahme des Helvetia-Verwaltungsrates (u.a. Inserat NZZ vom 11.12.) zu entnehmen ist, ist Helvetia zwar formell keine Partei des Poolvertrages, dieser sehe jedoch im Rahmen der Organisation eine Mitwirkung der Helvetia vor. Die UEK hatte in einer Empfehlung im Juni dieses Jahres denn auch festgestellt, dass Helvetia mit den Poolmitgliedern in gemeinsamer Absprache handle und die eigenen Aktien der Helvetia den Poolmitgliedern zuzurechnen seien.


Angebotspflicht vermeiden
Da die drei Poolmitglieder bereits 38,1% an Helvetia halten, würde die 40%-Grenze relativ schnell überschritten und eine Angebotspflicht auslösen, falls Helvetia mehr eigene Aktien erwerben würde. Da dies aber nicht im Interesse von Helvetia liege, müsse beim Erwerb eigener Aktien darauf geachtet werden, dass keine Angebotspflicht ausgelöst werde. Dies wiederum «schränkt die strategische und unternehmerische Handlungsfreiheit der Helvetia jedoch übermässig ein», so der Verwaltungsrat des Versicherers. Der Verwaltungsrat habe daher das Gesuch gestellt, nicht mehr in den Pool eingebunden zu sein und somit auch im übernahmerechtlichen Sinne aus der Gruppe auszuscheiden. Dies wurde von der UEK nun so bewilligt. (awp/mc/ps/11)

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