HEV reicht Initiativen zu Bausparen und schuldenfreiem Wohnen im Alter ein

Sie fordert, dass alle Steuerpflichtigen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum während maximal zehn Jahren bis zu 10’000 CHF vom steuerbaren Einkommen in Bund und Kantonen abziehen können. Damit streben die Initianten ein Sparziel von 100’000 CHF pro Person an. Das Bausparkapital soll samt Zinsen von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit sein. Nach Ablauf der zehn Jahre würde die Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, in dem die Mittel für Wohneigentum eingesetzt werden.


«Sicheres Wohnen im Alter»
Von 112’893 Stimmberechtigten unterstützt wird die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter». Wer das AHV-Alter erreicht hat, soll sich einmalig dafür entscheiden können, dass der Eigenmietwert für das selbstgenutzte Wohneigentum entfällt. Schuldzinsen, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten können dann nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Abzugsfähig bleiben Unterhaltskosten bis maximal 4000 CHF jährlich sowie vollumfänglich die Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen.


Bauspar-Initiative beim Bundesrat hängig
Für das Bausparen ist beim Bundesrat bereits eine andere Initiative hängig. Das von einem Komitee unter Nationalrat Hans Rudolf Gysin (FDP/BL) eingereichte Volksbegehren orientiert sich am Bausparmodell des Kantons Basel-Landschaft, das wegen des Steuerharmonisierungsgesetzes nicht länger praktiziert werden darf.


Gescheiterte Vorhaben
Das Parlament wollte das steuerprivilegierte Bausparen auf nationaler Ebene mit dem Steuerpaket einführen, doch wurde dieses im Mai 2004 vom Volk – überwiegend aus anderen Gründen – abgelehnt. Seither scheiterten mehrere parlamentarische Vorstösse am Widerstand des Ständerates. Auch die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung war Teil des Steuerpaketes von 2004, doch wurde das Fuder mit generösen Abzügen für Neuerwerber und beim Unterhalt überladen. Mit einer 2007 überwiesenen Motion haben die Räte das Anliegen gegen den Willen des Bundesrates erneut auf den Tisch gebracht. (awp/mc/pg/30)

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