Das Gesetz beschränke den freien Kapitalverkehr in der EU. Das Gericht gab mit dem Urteil der EU-Kommission Recht, die vor drei Jahren gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte. Das Gesetz stammt aus Jahr 1960 und sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei VW. Für den grössten europäischen Autobauer Volkswagen dürfte das Urteil von grosser Tragweite sein.
Porsche in den Startlöchern
Hauptaktionär Porsche, der bisher 31 Prozent der stimmberechtigten VW-Anteile hält, steht bereits in den Startlöchern, um die Macht bei dem Wolfsburger Autoproduzenten zu übernehmen. Bisher waren die Stimmrechte durch das VW-Gesetz für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt – unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes.
VW will Änderung der eigenen Satzung prüfen
Nach dem Fall des VW-Gesetzes will der Wolfsburger Autobauer nun eventuell auch seine eigene Satzung ändern. Volkswagen werde das Urteil und mögliche Folgen für das Unternehmen, insbesondere die Auswirkungen auf die Satzung, eingehend prüfen, kündigte das Unternehmen an. Die Satzung des Konzerns ist bisher in weiten Teilen deckungsgleich mit den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verworfenen Bestimmungen des VW-Gesetzes. Das Rechts des Landes Niedersachsen auf zwei Aufsichtsratssitze und die Beschränkung der Stimmrechte auf maximal 20 Prozent sind neben dem Gesetz auch in der VW-Satzung verankert.
Zugleich teilte VW mit, in den Beteiligungen von Porsche und des Landes Niedersachsen sehe der Vorstand «eine solide Grundlage für die Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Arbeit».
Porsche begrüsst Urteil
Porsche hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz begrüsst. Mit dem Wegfall der Sonderregeln in Wolfsburg seien nun die Voraussetzungen für einen Ausbau der Beteiligung an VW erfüllt, sagte ein Porsche-Sprecher in Stuttgart. In informierten Kreisen hiess es allerdings, dass nicht damit zu rechnen sei, dass Porsche seinen Anteil von derzeit knapp 31 Prozent bis Jahresende auf mehr als 50 Prozent erhöhen werde. «Wir haben keinen Zeitdruck», sagte der Porsche-Sprecher. Auch habe Porsche stets betont, dass zwischen dem Wegfall des VW-Gesetzes und einer Erhöhung des Anteils «kein Automatismus» bestehe. Für eine weitere Aufstockung sei nun zunächst ein Beschluss des Porsche-Aufsichtsrates notwendig. Entscheidungen seien noch nicht gefallen. Porsche habe sich aber bereits «mit Optionen eingedeckt», um den Anteil «ordentlich» aufstocken zu können. Zur Zahl der Optionen wollte der Sprecher keine Angaben machen. (awp/mc/pg)