Holcim: Klage gegen Zementkartell ist zulässig

Zuvor hatten immer wieder Gerüchte die Runde gemacht, wonach die Klage aus formalen Gründen zu scheitern drohe. Das Verfahren wird wegen den erwarteten Stellungnahmen der Prozessbeteiligten aber wohl frühestens im Spätsommer fortgeführt werden, heisst es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch.


Klage für Holcim keine Überraschung
Für Holcim sei dieser Entscheid nicht überraschend gekommen, sagte ein Holcim-Sprecher auf Anfrage von AWP. Man habe den Entscheid zur Kenntnis genommen, könne aber inhaltlich keine Stellung dazu nehmen, da noch kein schriftliches Urteil vorliege.


Frage der Befugnis zur Führung des Prozesses stellt sich nicht
Das Gericht sieht sich schon deshalb örtlich zuständig, weil sich die von der Klägerin behauptete Wettbewerbsbeschränkung bundesweit und damit auch im Landgerichtsbezirk Düsseldorf ausgewirkt habe. Entgegen der Rechtsauffassung der Zementhersteller sei die Klage auch nicht unzulässig, weil die Klägerin angeblich fremde Rechte in eigenem Namen geltend mache. Da die Klägerin durch Abtretung Inhaberin der Forderungen geworden sei, stelle sich die Frage der Befugnis zur Führung des Prozesses durch die Klägerin nicht, begründet das Gericht den Entscheid. Gegen die grundsätzliche Wirksamkeit der Abtretung gebe es keine Bedenken.


Die Klägerin müsse jedoch noch weitere Angaben machen, sagte der Vorsitzende Richter Horst Butz. Sie sind nach Einschätzung des Gerichts vor allem in den Fällen nötig, in denen Dritte die Forderungen an diejenigen abgetreten haben, von denen CDC sie schliesslich erworben hat.


Erster grosser Testfall für das veränderte Kartellrecht
Die sechs Unternehmen mit bis zu 90% Marktanteil sollen in Deutschland ein Kartell gebildet und jahrzehntelang überhöhte Preise durchgesetzt haben. Durch eine Änderung des Kartellrechts können seit Juli vergangenen Jahres nicht nur die vom Markt verdrängten Wettbewerber, sondern auch die Kunden von illegalen Kartellen Schadenersatz verlangen. Das Verfahren gilt als erster grosser Testfall für das veränderte Kartellrecht. Die Klägerin, die belgische Gesellschaft Cartel Damage Claim (CDC), hatte 300’000 Rechnungen und Belege für überhöhte Preise bis zum Jahr 2002 geltend gemacht. Der tatsächliche Schaden liege sogar bei 151 Mio EUR plus Zinsen, bei der eingeklagten Summe von 114 Mio EUR handle es sich um einen Mindestbetrag. Die CDC hatte zuvor die Ansprüche 29 mittelständischer Zementabnehmer aufgekauft.


«Allenfalls regionale Absprachen»
Beklagt sind nebst Holcim die Konkurrenten Cemex (vormals Readymix), Dyckerhoff, HeidelbergCement, Lafarge und die Schwenk-Gruppe. Ihre Anwälte bestritten, dass es ein bundesweites Kartell gegeben habe. Allenfalls sei es zu regionalen Absprachen gekommen. Dagegen hat es nach Angaben der Klägerin bundesweit Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen gegeben. Zudem sei das Kartell massiv gegen Importe aus dem Ausland vorgegangen. (awp/mc/pg)

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