Holcim: Zementindustrie wehrt sich gegen Kartell-Bussgelder
Das Bundeskartellamt habe fehlerhaft für eine Tat mehrere Bussgelder verhängt. Weil ein Teil der Bussgeldbescheide bereits rechtskräftig sei, greife nun der Grundsatz, dass man für eine Tat nur einmal bestraft werden dürfe. Insgesamt hatte das Kartellamt 2003 wegen Gebietsabsprachen und anderer Wettbewerbsverstösse 700 Millionen Euro Geldbussen verhängt. Das ist laut Kartellamt die höchste bislang verhängte Summe.
Gebietsabsprachen und Lieferquoten
Die Baustoffhersteller hatten laut Kartellamt jahrelang illegal Gebietsabsprachen und Lieferquoten vereinbart. Konkurrenten seien gemeinsam aus dem Markt gekauft worden. Mahl- und Zementwerke etwa in Ostdeutschland seien ebenfalls gemeinsam aufgekauft und stillgelegt worden. Nach gleichem Prinzip sei mit billigen Zementimporten aus der Schweiz und dem Libanon verfahren worden: Entweder wurde der Zement gemeinsam vom Markt gekauft oder die Einfuhr auf andere Weise verhindert. Sogar ein Hafenterminal für den Zementumschlag in Berlin sei dem Kartell ein Dorn im Auge gewesen – und in bewährter Manier aufgekauft und stillgelegt worden.
Kartell soll jahrzehntelang bestanden haben
Die Readymix AG hatte mit den Wettbewerbshütern kooperiert und das Bussgeld akzeptiert. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hatte das Kartell jahrzehntelang bestanden und den Wettbewerb in Deutschland fast völlig ausgeschaltet. Zementabnehmer und Verbraucher seien massiv geschädigt worden.
Urteil gegen acht Unternehmen
Vor Gericht wehren sich derzeit HeidelbergCement, Lafarge, Holcim, Dyckerhoff und Schenk. Der Kartellsenat unter Vorsitz von Richter Manfred Winterscheidt hat für den Fall 27 Verhandlungstage bis zum Februar eingeplant. Winterscheidt betonte, das Gericht könne die Bussgelder nach eigenem Ermessen erhöhen oder senken. Die Entscheidung der Bonner Aufsichtsbehörde war ursprünglich gegen acht Unternehmen ergangen. Zwei der Firmen – darunter die Readymix AG – entschlossen sich dazu, die Bescheide zu akzeptieren. Ein weiteres Verfahren wurde von dem Wettbewerbs-Prozess abgetrennt. (awp/mc/pg/28)