Der in Viertelprozenten publizierte Durchschnittszinssatz per 31. Dezember 2009 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,86% auf 2,80% gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit weiterhin 3,00 Prozent, da der Durchschnittszinssatz nicht auf oder unter den für eine weitere Anpassung relevanten Wert von 2,68% gesunken ist.
Einheitlicher Referenzzinssatz
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. (awp/mc/ps/08)