ICTswitzerland macht sich stark für das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz (UIDG) fordert der Verband zudem gezielte Fördermassnahmen, damit das mit der UID vorhandene Potenzial zugunsten des Wirtschaftsstandorts Schweiz auch realisiert werden kann. Nach Auffassung von ICTswitzerland bildet ein einheitlicher digitaler Identifikator nicht nur für Unternehmen, sondern für alle Organisationen der Volkswirtschaft eine entscheidende Voraussetzung für sichere und vertrauenswürdige Interaktionen in elektronischen Online-Umgebungen und Anwendungsbereichen wie E-Business, E-Commerce, E-Government und E-Health.
Voraussetzungen für eine funktionierende Internet Economy
«Die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gehört – genau so wie die längst überfällige elektronische Identitätskarte für natürliche Personen – zu den unabdingbaren Voraussetzungen für eine funktionierende Internet Economy», schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Da in Online-Umgebungen und bei elektronischen Anwendungen in der Regel nicht Organisationen wie Unternehmen, Behörden, Institutionen oder Verbände miteinander interagieren, sondern natürliche Personen als berechtigte und/oder bevollmächtigte Funktionsträger, müssen als wesentliche Komponente auch elektronische Register geführt werden – ein Aspekt, der in den Unterlagen zum vernehmlassten UIDG gemäss ICTswitzerland vernachlässigt wird. Schliesslich spricht sich der Dachverband entschieden dafür aus, dass der zunächst fakultative Einsatz der UID nach einer realistischen Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes als obligatorisch erklärt wird. Spätestens ab 2016 soll die UID im elektronischen Verkehr mit Behörden generell eingesetzt werden. Nur so wird sich gemäss ICTswitzerland der auch für die Verwaltung beabsichtigte Nutzen – und damit ein primäres Ziel von E-Government – wirklich einstellen.
(ICTswitzerland/mc/hfu)