Geldwäscherei im grossen Stil?
Die Anklage gegen Fischer lautet auf gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Gemäss Robert Akeret, dem ausserordentlichen Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen, handelt es sich dabei um einen der bisher grössten Fälle von Geldwäscherei im Kanton Schaffhausen.
Für den Fall wird auch mit einer deutschen Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet.
Gerhard Fischer, kein unbeschriebens Blatt
Gegen Gerhard Fischer wurde bereits 1996 von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug ermittelt. In Deutschland wurde ein Haftbefehl ausgestellt und die Schweiz wurde um Rechtshilfe angegangen. 1997 wurde Fischer in Schaffhausen in Untersuchungshaft genommen, aus gesundheitlichen Gründen jedoch wieder entlassen.
Auch in der Schweiz machte Fischer schon vor dem Romanshorner Hafenprojekt durch die angekündigte und dann missglückte Rettung der Rollladenfirma Traber 1996 auf sich aufmerksam.
Weitere Entwicklung des Hafenareals in Frage gestellt
Der bewegten Geschichte der Romanshorner Hafenentwicklung wird ein weiteres unrühmliches Kapitel hinzugefügt. Den grossartigen Plänen des «Marina Port Romanshorn» um Fischer und der Vermarkterin Area Wolf GmbH in Bergisch Gladbach droht das endgültige Aus. Noch nicht dazu äussern mochte sich die SBB als Besitzerin des Areals.
(sda / St. Galler Tagblatt / hfu)