Bei ansteigenden Leitzinsen der Kantonalbanken entsprächen Erhöhungen der Mietzinse der Logik der Mietzinsregulierung, teilte der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) am Freitag mit. Dies gelte für die Mietverhältnisse, für die ein Leitzinssatz von 3% massgeblich sei.
Mietzinserhöhung um 3 Prozent
Bei einer Erhöhung des Leitzinssatzes der örtlichen Kantonalbank um 0,25 Prozentpunkte dürfe der Vermieter den Mietzins – sofern nicht anders vereinbart – um jeweils 3% erhöhen. Auch könnten gleichzeitig noch weitere relevante Kostenfaktoren, wie die Teuerung oder Mehrwertinvestitionen, berücksichtigt werden.
Kantonalbanken erhöhten nocht nicht
Die SNB hatte ihren Leitzins zuletzt Mitte März heraufgesetzt und dabei auch weitere Erhöhungen im Verlauf des Jahres durchblicken lassen. Die Migrosbank erhöhte in der Folge ihren Hypothekarzinssatz, die Kantonalbanken haben aber bisher zugewartet. (awp/mc/ab)