Implenia: Laxey zahlte 1 Mio Franken Wiedergutmachung
Im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau der britischen Hedge-Fund Laxey an Implenia Ende 2006/Anfang 2007 hat der Rechtsdienst des EFD eine verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung wegen Verdachts auf Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflichten geführt. Die Untersuchung richtete sich gegen Personen, die in diesem Zeitraum verantwortliche Positionen innerhalb der Laxey-Gruppe bekleideten, namentlich gegen Roger Bühler, Michael Haxby, Colin Kingsnorth und Andrew Pegge.
«Unrecht ausgeglichen»
Die vier Laxey-Verantwortlichen leisteten die Zahlung in der Höhe von insgesamt einer Million Franken, womit das bewirkte Unrecht ausgeglichen wurde, heisst es weiter. Damit erübrige sich die weitere Untersuchung. 500’000 CHF der Wiedergutmachtungszahlung gehen an verschiedene gemeinnützige Institutionen, die restlichen 500’000 CHF wurden dem EFD zur Verfügung gestellt.
Melde- und Offenlegungspflicht verletzt
Die Eidg. Bankenkommission (EBK, heute FINMA) hatte 2008 festgestellt, dass der britische Hedge-Fund Laxey beim Erwerb von Implenia-Beteiligungen die börsenrechtliche Melde- und Offenlegungspflicht verletzt hat. Der Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht Ende 2008 bestätigt. Im März 2010 bestätigte das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Laxey hatte seine Implenia-Anteile in der Zwischenzeit verkauft (awp/mc/ps/19)