Implenia verschärft Abwehrdispositiv – Teilausschluss von Laxey bekräftigt

Der Verwaltungsrat werde nur 4,9% der von Laxey gehaltenen Aktien ins Aktienregister eintragen. Durch die wesentliche Einflussnahme seitens ausländischer Aktionäre würde aufgrund der Bestimmungen der Lex Koller das Immobilien-Projektentwicklungsgeschäft ‹akut gefährdet›, heisst es weiter. Der Verwaltungsrat sei dazu entschlossen, den Entscheid nötigenfalls mit allen Mitteln durchzusetzen, um die Interessen aller Aktionäre zu schützen.


Keine Bevorteilung einzelner Aktionärsgruppen


Dieselbe Haltung werde der Verwaltungsrat auch gegenüber einem allfälligen Erwerber des Laxey-Paketes einnehmen. Ebenso werde der Verwaltungsrat die Eintragung anderer ausländischer Aktionäre ablehnen, um zu verhindern, dass Implenia unter die Bestimmungen der Lex Koller falle. Von diesem Grundsatz weiche Implenia nur ab, wenn der bezahlte resp. gebotene durch eine unabhängige Fairness Opinion als angemessen bezeichnet werde. Zudem müsse allen Aktionären derselbe Preis geboten werden. Es dürfe keine Bevorteilung einzelner Aktionärsgruppen erfolgen, schreibt Implenia.

Gegen die Pläne von Laxey gewendet


Der Verwaltungsrat wende sich mit diesen Massnahmen gegen die Pläne von Laxey, Implenia eine Strategieänderung aufzuzwingen und damit eigene Sonderinteressen durchzudrücken. In zwei Gesprächen mit Vertretern des Grossaktionärs habe man keine Klarheit über deren Absichten erhalten und festgestellt, dass das Verständnis für die Implenia Strategie weitgehend fehle, so der Baukonzern.

Implenia soll unabhängiges Unternehmen bleiben


Die Konzernführung bekräftigt ihre Überzeugung, dass Implenia als unabhängiges Unternehmen am besten und nachhaltigsten Werte für die Aktionäre generieren könne. Das künftige Gewinnwachstum soll vor allem vom Immobilienentwicklungsgeschäft in der Schweiz einerseits und von der Internationalisierung andererseits ausgehen. Der Verwaltungsrat erarbeite derzeit eine entsprechende Auslandstrategie, heisst es weiter.

Wachstum über eine klar definierte Nischenpolitik


Zur Optimierung der Chancen und Risiken will Implenia im Ausland über eine klar definierte Nischenpolitik wachsen. Im Vordergrund stehen dabei Konzessionsgeschäfte sowie Public Private Partnerships, also die Realisierung von Bauten zusammen mit der öffentlichen Hand.

Heimlicher Einstieg als unfreundlich bezeichnet


Laxey hatte im April bekannt gegeben, 22,9% der Aktien von Implenia erworben zu haben. Implenia trug – begründet mit der Lex Koller – mit Verweis auf die Statuten nur 4,9% ein. Implenia bezeichnete den heimlich erfolgten Einstieg als unfreundlichen Akt. Auf Antrag des Unternehmens leitete die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) eine Untersuchung darüber ein, ob beim Aufbau der Beteiligung Gesetze – etwa Meldepflichten – verletzt wurden.

Oleg Deripaska als Interessent gehandelt


An der Börse hiess es in den vergangenen Tagen, Laxey habe Mühe, ihr Aktienpaket an Implenia gewinnbringend weiterzuverkaufen. Die Aktie gab deswegen nach. Als Interessent wurde allerdings gerüchtehealber der russische Investor Oleg Deripaska gehandelt, der bereits an der österreichischen Strabag und an der deutschen Hochtief beteiligt ist. (awp/mc/ab)
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