Implenia wehrt sich gegen Vorwürfe von Laxey

In einem Artikel der «SonntagsZeitung» von diesem Wochenende war die Rede von Verletzungen gegen die Offenlegungspflicht. Nachdem die Offenlegungsstelle der SWX Swiss Exchange Implenia und Russian Land als offenlegungspflichtige Gruppe deklariert habe, sei anfangs Februar das gemeinsame Überschreiten einer Beteiligungshöhe von 5% gemeldet worden, teilte Implenia am Montag mit. Die Offenlegungsmeldung sei zudem korrekt veröffentlicht worden und die Meldung der «SonntagsZeitung» sei «somit offensichtlich falsch».


Anzeige und Beschwerde eingereicht
Die «SonntagsZeitung» hatte berichtet, dass der britische Hedge Fund Laxey eine Anzeige bei der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) sowie eine Beschwerde bei der Übernahmekommission eingereicht habe. Implenia habe «massiv gegen börsengesetzliche Meldepflichten verstossen», so der Vorwurf von Laxey gemäss «SonntagsZeitung».


Implenia von Behörden bislang nicht kontaktiert
In beiden von der Zeitung erwähnten Verfahren sei Implenia bisher von den Behörden nicht kontaktiert worden und könne deshalb dazu auch nicht Stellung nehmen so Implenia. Zutreffend sei aber, dass im Januar 2008 über die Börse eigene Aktien zugekauft worden seien. Diese seien für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm benötigt worden. Der Umfang dieser Käufe habe zwischen 0,2% des Aktienkapitals als Höchstwert für einen Tag bis zu weniger als 100 Aktien geschwankt.


«Scheinangebot klar unter dem Aktienkurs»
Von eine unzulässigen Abwehrmassnahme oder einer Verletzung von Anzeigepflichten könne deshalb «nicht ernsthaft» gesprochen werden. Marktrelevant sei insbesondere, dass aus diesem Sachverhalt für Implenia keine materiellen finanziellen Konsequenzen erwachsen könnten. Anfang November vergangenen Jahres hatte Laxey eine Übernahmeofferte von 33,23 CHF für jede Implenia-Aktie vorgelegt. Implenia sprach dabei von einem «Scheinangebot klar unter dem Aktienkurs». Das Pflicht-Angebot von Laxey läuft noch bis Ende Februar. Im Dezember hatte eine ausserordentliche Generalversammlung die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkungen für ausländische Aktionäre des Baukonzerns abgelehnt. Ausgestanden ist der Übernahmekampf allerdings weiterhin nicht. (awp/mc/ps)

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