Dies sagte der Präsident des Komitees, Hans-Peter Portmann, vor den Medien in Bern. Das Komitee sei «unabhängig und frei», die Mitglieder würden sich aus gesellschaftlichen Kontexten kennen.
«Ständige Drohungen» aus Brüssel
Ausser Portmann übt tatsächlich niemand ein politisches Amt aus, doch sind alle Mitglieder der FDP oder der SVP. Mit dem Volksbegehren möchte das Komitee nach eigenen Angaben nicht zuletzt bewirken, dass die Parteien im Wahljahr Stellung beziehen müssen zur Frage eines EU-Beitritts. «Die Wählerinnen und Wähler sollen wissen, wer wo steht», sagte Portmann. Für den Zeitpunkt führen die Initianten aber auch aussenpolitische Gründe an. Die EU behaupte, dass der bilaterale Weg am Ende sei. Diese «ständigen Drohungen» bezweckten einzig und allein einen Beitritt der Schweiz auf Raten, kritisierte Portmann.
«Gefährliche Abhängigkeit»
Der Bundesrat widersetze sich diesen Druckversuchen nicht entschlossen genug. Mit der teilweise automatischen Übernahme von EU-Recht in die Schweizer Gesetzgebung manövriere er die Schweiz viel mehr in eine gefährliche Abhängigkeit. Der Bundesrat hatte diesen Sommer in seinem Europabericht festgehalten, dass der bilaterale Weg schwieriger werde, sich aber für eine Fortsetzung dieses Wegs ausgesprochen. Diese Positionierung sowie die Tatsache, dass ein EU-Beitritt ohne Volksabstimmung ohnehin nicht möglich wäre, genügen den Initianten aber nicht.
«Ich liebe die Schweiz»
Sie halten ein explizites Moratorium für nötig: Die Schweiz komme nicht umhin, die EU-Frage zu klären, argumentieren sie. Den bilateralen Weg könnte sie anschliessend «selbstbewusster» gehen. «Ich liebe die Schweiz», sagte Komitee-Mitglied Christiane Jecklin. Deshalb setze sie sich mit grosser Überzeugung für ein Moratorium ein. Die Initiative «für ein EU-Beitrittsmoratorium» verlangt, dass die Schweiz ab Inkrafttreten des entsprechenden Verfassungsartikels mindestens zehn Jahre keine EU-Beitrittsverhandlungen führt. Nach Ablauf des Moratoriums soll das Volk über eine Verlängerung abstimmen. Schweizerische Interessen sollen mit bilateralen oder multilateralen Verträgen umgesetzt werden.
Initiative in Form allgemeiner Anregung
Das Volksbegehren hat die Form einer allgemeinen Anregung. Dies bedeutet, dass National- und Ständerat den genauen Text ausarbeiten. Sind die Räte mit der Initiative einverstanden, so legen sie Volk und Ständen eine Verfassungsrevision im Sinne der Initiative zur Abstimmung vor. Lehnen die Räte die Initiative ab, so stimmt das Volk über die ursprüngliche Vorlage ab. Sagt es Ja, müssen National- und Ständerat anschliessend eine Vorlage ausarbeiten. Dabei könnten sie sich beispielsweise auch für ein längeres Moratorium entscheiden.
Sammelfrist bis 23. Mai 2012
Portmann begründete die gewählte Form mit Diskussionen über Initiativtexte. Die Form nehme all jenen den Wind aus den Segeln, welche bei Initiativtexten immer das Haar in der Suppe suchten, nur um eine Initiative nicht unterstützen zu müssen. Die Initiative ist bereits vorgeprüft; am Dienstag wurde der Text im Bundesblatt veröffentlicht. Die Initianten haben bis zum 23. Mai 2012 Zeit, die nötigen 100’000 Unterschriften zu sammeln. (awp/mc/ps/13)