Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren wird neu vergeben
Der Zuschlag wird voraussichtlich Anfang 2006 erteilt.
Beste Angebote gesucht
Im Jahr 1999 hat das UVEK das Inkasso öffentlich ausgeschrieben und der Swisscom-Tochtergesellschaft Billag AG den Auftrag bis Ende 2007 erteilt. Das Mandat für die nächste Periode wird in einem Einladungsverfahren vergeben. So will das UVEK gewährleisten, dass das wirtschaftlich beste Angebot ausgewählt werden kann.
Unternehmen zur Einreichung einer Offerte eingeladen
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wird dem UVEK die möglichen Anbieter vorschlagen. Bis Mitte 2005 wird das UVEK entscheiden, welche Unternehmen zur Einreichung einer Offerte eingeladen werden. Das BAKOM wird die Offerten vergleichen und auswerten. Das Inkassovolumen beträgt rund 1,1 Mrd CHF.
Bundesrat setzt Gebühr fest
Wer Radio- und Fernsehprogramme empfangen will, muss dies laut Radio- und Fernsehgesetz der zuständigen Behörde vorgängig melden und eine Empfangsgebühr bezahlen. Dies unabhägig davon, welche Programme konsumiert und wie sie technisch empfangen werden. Die Höhe der Gebühr wird vom Bundesrat festgesetzt.
Radio- und Fernsehen kosetn 450,40 CHF
Mit den Gebühren werden die Programme der öffentlichen und zum Teil der lokalen Radio- und Fernsehanbieter sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten finanziert. Seit Anfang 2003 beträgt die Jahresgebühr für Radio- und Fernsehen 450,40 CHF. (awp/mc/as)