Die Intershop Holding hat beschlossen, eine Einheitsinhaberaktie einzuführen. Gleichzeitig wurde entschieden, die bisherigen Inhaberaktien im Nominalwert von 20 Franken im Verhältnis 1:2 zu splitten. Neu wird das Aktienkapital damit aus 2,1 Millionen Inhaberaktien zu 10 Franken Nominalwert bestehen. Derzeit besteht das Gesellschaftskapital der Intershop Holding in Höhe von 21 Millionen Franken aus 300´000 Namenaktien zu 10 Franken und 900´000 Inhaberaktien zu 20 Franken Nominalwert.
Handelbarkeit der Aktie verbessern
Mit seinem Antrag will der Verwaltungsrat die Bedingungen verbessern, unter denen die Intershop-Aktie gehandelt werden kann. Dies erklärte der Geschäftsleiter und Verwaltungsrat der Intershop Holding, Christoph Caviezel auf Anfrage. «Es gibt keine Veranlassung mehr, zwei Arten von Aktien zu haben. Im Sinne einer Gleichbehandlung der Aktionäre soll deshalb die Einheitsaktie eingeführt werden», sagte Caviezel.
BZ-Gruppe verliert weiter an Stimmgewicht
Gemäss der letzten Mitteilung der BZ Gruppe vom 3. November hält die BZ-Gruppe noch 66,5 Prozent der Stimmanteile und 61,7 Prozent des Kapitals an Intershop. Dies entspricht 299´000 Namenaktien und 498´000 Inhaberaktien. Noch am 8. September hatte die BZ- Gruppe 84 Prozent der Stimmrechte gehalten.
Durch die geänderte Kapitalstruktur wird das Stimmgewicht der BZ-Gruppe weiter abnehmen. Erst wenn die BZ weniger als 50 Prozent der Stimmrechte hält, müsste sie dies im Rahmen der Offenlegungspflicht von Beteiligungen wieder vermelden. Laut Caviezel dürfte der Anteil der BZ-Gruppe auch nach Einführung der Einheitsinhaberaktie aber nicht unter 50 Prozent liegen.
Harte Zeiten für Intershop
Intershop durchquert eine schwierige Phase. Zwar wurde im ersten Halbjahr 2003 ein Gewinn von 8,7 Millionen Franken erzielt. Dieser war aber weitgehend der Auflösung einer Rückstellung zu verdanken. 2002 schrieb die Immobiliengesellschaft einen Verlust von 39,4 Millionen Franken. Der Buchwert der Intershop-Liegenschaften betrug Ende 2002 1,068 Milliarden Franken. (afx/scc/mud)