Investmentgesellschaften unterstehen neu dem Geldwäschereigesetz
Investmentgesellschaften als Finanzintermediäre behandeln
Übergangsfrist von zwei Monaten
Gemäss Aussage der Leiterin der Schweizer Kontrollstelle, Dina Balleyguier können die Betroffenen nun während einer Übergangsfrist von zwei Monaten entweder einer Selbstregulierungsorganisation beitreten oder ein Bewilligungsgesuch einreichen. Bereits Ende Oktober hatte die Kontrollstelle festgehalten, dass obwohl die Schweiz im Kampf gegen die Geldwäscherei viele internationale Standards erfülle, weitere Anpassungen erforderlich seien. Die Basis dafür liefern die 40 Empfehlungen der FATF, die im Juni 2003 verabschiedet wurden.
(sda / hfu)