ISMM-Prozess: «Einstellung wäre längst fällig gewesen»

Das Verfahren hätte längst eingestellt werden müssen, erklärte der Anwalt eines ehemaligen Verwaltungsrates der in Konkurs gegangenen Sportrechte-Vermarktungsfirma ISMM/ISL. Dem 52-Jährigen wirft Staatsanwalt Marc von Dach Veruntreuung (eventuell Betrug) vor und fordert dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Der Rechtsvertreter führte – wie schon einer seiner Kollegen am Dienstag – eine Breitseite gegen den Ankläger. Dieser sei hier unseriös, dort unsachgemäss vorgegangen und habe den Lügen gewisser Zeugen mehr geglaubt als den Beschuldigten. Die Anklageschrift sei eine Aneinanderreihung von Annahmen. Entfalle nur eine davon, dann stürze «das ganze Kartenhaus der Anklage» zusammen. Ohnehin gehe es beim ISMM-Fall eigentlich nicht um eine Strafsache sondern um eine zivilrechtliche Angelegenheit.


Vermögensdelikte im Umfang von über 100 Millionen Franken
Bis Mittwochabend kommen noch die Rechtsvertreter weiterer Angeklagter zu Wort. Am Donnerstag folgen dann die Replik des Staatsanwalt und allenfalls Erwiderungen der Anwälte. Das Urteil ist frühestens im Sommer zu erwarten. Im ISMM-Prozess wirft die Zuger Staatsanwaltschaft sechs ehemaligen Managern der Sportrechte-Vermarktungsfirma mit letztem Sitz in Zug verschiedene Vermögensdelikte im Gesamtumfang von über 100 Millionen Franken vor. Die Strafanträge reichen von drei- bis viereinhalbjährige Freiheitsstrafen. Die sechs Beschuldigten wird allerdings nicht vorgeworfen, sie hätten in die eigenen Taschen gewirtschaftet. Die Anklage gesteht ihnen zu, sie hätten die marode Firma retten wollen. (awp/mc/ps)

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