Die am Mittwoch beschlossene Amnestie gilt vom 15. Oktober 2009 bis 15. April 2010. Die Regierung von Ministerpräsident Silvio Berlusconi hofft, dass damit mehrere Milliarden Euro wieder in die Volkswirtschaft des Landes fliessen.
Aller guten Dinge…
Der Strafnachlass für die Rückführung von Fluchtkapital im Besitz von Privatpersonen und Einzelunternehmen war bereits 2001 und 2003 vom damaligen und jetzigen Premier Berlusconi verabschiedet worden. Dies hatte die Rückführung von rund 90 Mrd EUR ermöglicht.
Starker Kapitalabfluss bei Schweizer Banken
Damals wurden vor allem Schwarzgelder zurückgewonnen, die in den vergangenen Jahrzehnten von Steuerflüchtigen über die Grenzen des Landes geschafft worden waren. Vor allem die Schweizer Banken erlitten wegen der italienischen Steueramnestie einen starken Kapitalabfluss.
«Grund zur Beunruhigung»
Für den Tessiner Finanzplatz sei die Fluchtgeldamnestie sicherlich ein Grund zur Beunruhigung, hatte Claudio Generali, der Präsident der Tessiner Bankiervereinigung, bereits am Dienstag gegenüber dem Radio der italienischsprachigen Schweiz gesagt. Gleichzeitig betonte er, dass der erste so genannte «Scudo fiscale» von Italiens Finanzminister Giulio Tremonti bloss einen reduzierten Erfolg gehabt habe, während der zweite eindeutig ein Flop gewesen sei.
Bankgeheimnis «medial geschwächt»
Man müsse nun abwarten, welchen Einfluss die aktuelle Debatte um das Bankgeheimnis auf die italienischen Kunden habe. In der Praxis habe sich am Bankgeheimnis zwar nichts geändert, sagte Generali, doch es sei «medial geschwächt» worden. (awp/mc/pg/29)