Im Grundsatz hatten sich die Räte bereits letzte Woche auf die Teilzweckbindung eines Drittels der CO2-Abgabeerträge geeinigt. Nun fanden sie sich auch in der Frage, wie genau das Geld eingesetzt werden soll. Dabei folgte der National- dem Ständerat. Die kleine Kammer schlug vor, zwei Drittel der 200 Mio in ein nationales Programm für Gebäudesanierungen zu stecken. Zudem sollen sich – anders als der Nationalrat ursprünglich gefordert hatte – die Kantone an diesem Programm finanziell nicht beteiligen müssen.
Kantone in die Pflicht genommen
Zuschüsse der Kantone verlangen beide Räte hingegen für den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hier sollen die Gebäudeeigentümer nur von Gelder aus der CO2-Abgabe profitieren, falls sie von ihrem Kanton ebenfalls unterstützt werden. In die Förderung der erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und einer verbesserten Gebäudetechnik sollen künftig bis zu einem Drittel der CO2-Abgabeerträge fliessen. Das entspricht gegen 70 Mio CHF. (awp/mc/ps/03)