Jahresbericht UBI: 30 neue Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen

Neben einem von verschiedenen Radiostationen ausgestrahlten Werbespot von «santésuisse» und einem Beitrag von Tele Züri zum Zürcher Tierschutzbund waren davon drei Sendungen von Schweizer Fernsehen SF betroffen, wie die UBI in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt.


Beschwerden gegen «Schweiz aktuell» und «10vor10»
Gutgeheissen hat sie die Beschwerden gegen je einen Beitrag von «Schweiz aktuell» (Freiburger Original in der Regierung), «10vor10» (Schweizer Therapiestation «Fuente Alamo») und «Kassensturz (Beitrag über Schönheitschirurgen).


Keine eigentliche Fachaufsicht
Das Bundesgericht hat die Entscheide der UBI gegen die Beiträge von «Schweiz aktuell» und «10vor10» gestützt, das Verfahren zum «Kassensturz»-Beitrag ist noch hängig. Gerügt hat die UBI insbesondere die Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Trotz Fehlern in beanstandeten Beiträgen habe sie aber einige Beschwerden abgewiesen, da sie keine eigentliche Fachaufsicht betreiben dürfe, schreibt die UBI.


25 Fälle Fernseh- und 5 Fälle gegen Radiosendungen
Die 2007 eingegangen Beschwerden betrafen in 25 Fällen Fernseh- und in 5 Fällen Radiosendungen. 19 betrafen deutschsprachige, 9 französischsprachige und 2 italienischsprachige Ausstrahlungen.


Beratungen grundsätzlich öffentlich
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sind neu auch juristische Personen zu Beschwerden befugt, wenn sie von einer Sendung im erforderlichen Mass tangiert sind. Die Beratungen der UBI sind zudem grundsätzlich öffentlich. Diese prüft auf Beschwerde hin die Rechtmässigkeit des Inhalts von redaktionellen Ausstrahlungen. Bei wiederholten Verstössen kann sie Bussen aussprechen. (awp/mc/gh)

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