Die vorgesehene Aufteilung von Jelmoli könnte dazu führen, dass die Anleihensgläubiger laut den Anleihebedingungen die beiden ausstehenden Anleihen mit einem Nennbetrag von CHF 175 Millionen und CHF 200 Millionen fällig stellen könnten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Abstimmungsmöglichkeit
Daher wird den Anleihensgläubigern im Rahmen der Gläubigerversammlung die Möglichkeit gegeben, darüber abzustimmen, ob gegen eine jeweilige Erhöhung des Coupons im Falle der Durchführung der Aufteilung von Jelmoli auf die Fälligstellung verzichtet wird. Es ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Anleihensgläubiger für den Verzicht erforderlich. Weitere Details können den Inseraten in der Presse sowie dem Deponentenschreiben entnommen werden, welches heute an die Anleihensgläubiger versandt wurde. (jelmoli/mc/ps)