Jelmoli: Weko bewilligt Verkauf von Fust an Coop mit wenigen Auflagen

Mit Ausnahme des Bereichs Kleinhaushaltgeräte gebe es keine Anhaltspunkte für wettbewerbsrechtliche Bedenken, teilte die Weko am Montag mit. Die vertiefte Prüfung habe ergeben, dass auf den wesentlichen Märkten genügend Wettbewerber vorhanden seien und der Schweizer Markt für ausländische Unternehmen offen sei.


Keine Exklusivitätsabsprachen
Allerdings macht die Weko zwei Auflagen, um den Wettbewerb insbesondere bei den Kleinhaushaltgeräten (wie Mixer, Toaster oder Kaffeemaschinen) zu stärken. So muss Coop auf Exklusivitätsabsprachen mit den Lieferanten verzichten. Und Fust muss bei den Kleinhaushaltgeräten während fünf Jahren eine eigenständige Sortiments-, Preis- und Aktionspolitik betreiben. Denn die Coop-Gruppe könnte bei den Kleinhaushaltgeräten zusammen mit Konkurrentin Migros eine marktbeherrschende Stelllung einnehmen, befand die Weko. Coop besitzt mit Interdiscount bereits heute einen wichtigen Elektronik-Anbieter.


Gefahr der Marktmacht
Bei den Kleinhaushaltgeräten erreichten Migros und Coop zusammen einen Marktanteil von um die 50%, sagte Weko-Vizedirektor Patrick Krauskopf auf Anfrage: «Dort hatten wir Bedenken.» Und zwar nicht, weil Coop und Fust zusammen alleine marktbeherrschend würden, sagte Krauskopf: «Wir haben eher die Gefahr gesehen, dass kollektiv mit der Migros eine Marktmacht entstehen könnte.»


Media Markt als dritter Player
Die Coop-Gruppe mit Fust und Interdiscount komme bei Kleinhaushaltgeräten auf einen Marktanteil von 29%, sagte Konzernsprecherin Susanne Erdös. Damit verbleibt nach der Übernahme von Fust neben Coop und der Migros als dritter Grosser auf dem Schweizer Markt noch der Elektronikhändler Media Markt, der zur deutschen Metro-Gruppe gehört.


Krauskopf: «Keine Wettwerbsprobleme»
Ganz anders sieht die Lage bei der Unterhaltungselektronik aus. Hier «gibt es keine Wettwerbsprobleme*, sagte Krauskopf. Der Marktanteil der Coop-Gruppe liege nach der Übernahme von Fust immer noch unter 25%, sagte Erdös. Und grosse Haushaltgeräte wie etwa Kühlschränke oder Waschmaschinen habe Coop bislang gar nicht im Angebot gehabt.


Exklusivitäten verboten
Allerdings stiessen die Wettbewerbshüter bei ihrer vertieften Prüfung auf Exklusivabsprachen, insbesondere bei den Haushaltgeräten. Obwohl sie nicht zahlreich seien, habe man hier Handlungsbedarf gesehen, sagte Krauskopf. Damit darf ein Detailhändler nicht mehr mit einem Gerätehersteller vereinbaren, dass seine Produkte exklusiv nur ihn abgesetzt werden. Durch Exklusivabsprachen würden auch grosse internationale Unternehmen behindert, wenn sie hierzulande nicht die Produkte beschaffen könnten, die der Konsument nachfrage, sagte Krauskopf.


Kein Rekurs
Gegen das Verdikt der Weko wird Coop keinen Rekurs einlegen. «Wir werden die beiden Auflagen der Weko akzeptieren», sagte Erdös. «Diese sind für uns nicht gavierend, weil wir sowieso Fust als eigenen Kanal selbstständig weiterführen wollen.» Die Synergien von 10 bis 30 Mio CHF, die Coop-Chef Hansueli Loosli bei der Ankündigung der Übernahme geortet habe, seien immer noch erreichbar, sagte Erdös. Für die Mitarbeiter ergäben sich keine Nachteile. «Es werden alle 1’900 Angestellten übernommen», sagte Erdös: «Die Schliessung von Standorten steht zur Zeit nicht zur Diskussion.» (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar