Jordan: UBS-Zweckgesellschaft nicht zwingend auf Cayman Islands
Jordan unterstrich in einem Interview mit der Zeitung «Le Temps» vom Donnerstag, die Frage des Standorts sei von untergeordneter Bedeutung. Wichtig sei, dass die Zweckgesellschaft nicht doppelt oder dreifach besteuert werde. Die Bundesrätin hatte am Mittwochabend erklärt, vielleicht müssten andere Lösungen geprüft werden. Der Sitz ist umstritten, weil die Cayman Islands etwa nach Ansicht der SP für Steuerflucht und ein dereguliertes Rechtssystem stehen.
Juristische Gründe – Alternative möglich
«Wir haben den Sitz aus juristischen Gründen gewählt», sagte Jordan, Direktionsmitglied der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Die Cayman Islands seien für diese Art von Operationen geeignet. Doch wenn ein anderer Standort vergleichbare Bedingungen anbiete, «könnten wir auch diesen wählen».
Faktor Zeit von grosser Bedeutung
In Zusammenhang mit dem am Montag präsentierten alternativen SP-Rettungsplan sagte Jordan, der Faktor Zeit sei von grosser Bedeutung. Der vor Wochenfrist präsentierte Rettungsplan des Bundes habe den Vorteil, dass er bereit sei und dass man bereits damit begonnen habe, ihn umzusetzen. In die von SNB und UBS gebildeten Zweckgesellschaft sollen die Ramschpapiere der UBS ausgelagert werden. Vorgesehen ist ein Aktienkapital von 6 Mrd. Dollar. (awp/mc/pg/22)