Die SWX hatte das Verfahren eingeleitet, weil im Vorfeld der am 17. Januar angekündigten Einführung einer Einheitsaktie und des Rückzugs von Michael Bär, der Kurs der Julius Bär Inhaberaktie bei markant erhöhtem Handelsvolumen stetig zugelegt hatte. Dies habe den Verdacht nahe gelegt, dass bei der Bank allenfalls ein Informationsleck vorhanden sei und die potenziell kursrelevanten Tatsachen vor der offiziellen Ankündigung durchgesickert seien. (awp/mc/as)