Julius Bär werde durch die Übernahme zwar zur dritten Kraft im schweizerischen Private Banking-Geschäft, trotzdem blieben ihre Marktanteile aber relativ gering, so die Weko in einer Mitteilung vom Dienstag. Es könne daher ausgeschlossen werden, dass durch die Übernahme eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt werde.
Bei ihrem Entscheid habe die Weko zudem zur Kenntnis genommen, dass die UBS keine Kontrollübernahme über die Julius Bär Holding AG beabsichtige und während dreier Jahre auf die Ausübung ihrer Stimmrechte verzichte. Sollte die UBS dennoch die Kontrolle über die Julius Bär Holding AG übernehmen, so wäre dies gemäss Kartellgesetz der Weko zu melden, heisst es weiter. (awp/mc/as)