Kadermitarbeiter der Zürcher Personalvorsorge fristlos entlassen

Es sei nicht daran zu denken, dass der am 26. Mai Verhaftete je wieder an seinen Arbeitsplatz bei der BVK zurückkehren könne, sagte die Regierungsrätin weiter. Sie habe dem Betroffenen am letzten Freitag fristlos gekündigt. Die Nachfolge wird ausgeschrieben.


Gravierende Verfehlungen
Gut stützte sich bei ihrem Entscheid auf einen Statusbericht der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Diese sei zwar an das Amtsgeheimnis gebunden. Aber der Verhaftete sei einverstanden gewesen, dass man sie informiere. Sie dürfe den Bericht jedoch ausschliesslich zu personalrechtlichen Zwecken verwenden. Laut Gut geht aus dem Bericht hervor, dass der Anlagechef gravierende Verfehlungen begangen und seine amtliche Stellung klar zu privaten Zwecken missbraucht hat. Der Beschuldigte bestreite sein fehlbares Verhalten über weite Strecken nicht. Er war rund 20 Jahre im Staatsdienst.


Externe Helfer
Gemäss Gut gibt es Leute ausserhalb der BVK, die dem Anlagechef offensichtlich zumindest Hand geboten haben, private Vorteile aus seiner Amtstätigkeit zu ziehen. Dabei wisse doch jedes Kind, dass die Bestechung von Staatsangestellten strafbar sei. «Offensichtlich gibt es in der freien Wildbahn der Finanzszene Leute, die Regeln über Bord werfen, sobald das grosse Geld lockt», sagte die Finanzdirektorin. Das sei ebenso verwerflich und untolerierbar wie das Verhalten des Anlagechefs. Sie hoffe, dass die Strafuntersuchung hier möglichst viel Transparenz schaffe.


BT&T Timelife-Chef verhaftet
Am vergangenen Donnerstag war die Verhaftung des Chefs der Beteiligungsfirma BT&T Timelife bekannt geworden. Die Nähe der BVK zu dieser Firma war schon 2006 Gegenstand von Abklärungen. Wie Gut weiter ausführte, ist nach heutigem Kenntnisstand kein Geld aus der Kasse der BVK verschwunden. Die Renten seien wegen des Korruptionsfalles nicht in Gefahr. Auch mit dem ungenügenden Deckungsgrad der Pensionskasse habe der Fall nichts zu tun.


Kickback-Zahlungen in Aussicht gestellt
Gut wies auch darauf hin, dass nicht jede schlechte Investition einem Straftatbestand entspreche. Sollte sich jedoch zeigen, dass riskante oder schlechte Investitionen wegen in Aussicht gestellter Kickback-Zahlungen getätigt wurden, prüfe sie, ob man den Schaden auf zivilrechtlichem Weg einklagen könne. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft wollte sich zum Stand der Ermittlungen nicht äussern. Somit gibt es keine Angaben zum Zeitraum der Verfehlungen, zur Höhe des Bestechungsgeldes sowie weiteren involvierten Personen.


Zusätzliche Administrativuntersuchung 
Neben der laufenden Strafuntersuchung soll auch eine Administrativuntersuchung Licht in die Angelegenheit bringen. Wer die komplexe Administrativuntersuchung leiten wird, ist noch unbekannt. Gut möchte aber möglichst bald damit beginnen. Die BVK ist die Pensionskasse für die Angestellten des Kantons Zürich. Ihr sind viele politische, Schul- und Kirchgemeinden, Spitäler und gemeinnützige Institutionen angeschlossen. Auch privatwirtschaftliche Unternehmungen, an denen der Kanton beteiligt ist, gehören der BVK an. (awp/mc/ps/24)

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