Kanton Nidwalden senkt Vermögenssteuer
Es sei ein Gebot der Stunde, dass Nidwalden aus eigener Kraft seine Steuerstrategie umsetze, sagte Finanzdirektor Paul Niederberger im Parlament und verwies auf die Konkurrenz. Zur Zeit würden etwa in 20 Kantonen die Steuergesetze revidiert.
Steuerlich wieder mehr auffallen
Nidwalden will mit mehreren Massnahmen steuerlich wieder mehr auffallen. Es senkt die Vermögenssteuer auf 0,025% und kehrt damit in dieser Sparte auf den ersten Platz zurück. Zudem wird als Neuheit in der Schweiz das Einkommen aus Wertschriften mit einem Rabatt von 20% besteuert. Bei den Unternehmen wird ferner eine feste Gewinnsteuer von 9% und eine feste Kapitalsteuer von 1 Promille eingeführt. Weitere Erleichterungen betreffen die Einkommen aus qualifizierten Beteiligungen und die Unternehmensnachfolge.
Oppositionslos beschlossen
Der Landrat beschloss diese von der Regierung beantragten Steuersenkungen oppositionslos. Zuvor hatte er einen Nichteintretensantrag der Ratslinken mit 40 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Steuergesetzrevision passierte in der Schlussabstimmung nach erster Lesung mit 43 zu 8 Stimmen.
Kanton übernimmt für drei Jahre die Ausfälle der Gemeinden
Kanton und Gemeinden entgehen mit der Steuerrevision Einnahmen von 14 Mio CHF. Der Kanton übernimmt für drei Jahre die Ausfälle der Gemeinden zu 75%. Er greift dabei auf das auf 70 Mio CHF gewachsene Eigenkapital zurück. Ohne Steuergesetzrevision hätte Nidwalden dieselben Ausfälle zu verkraften, dies weil Steuersubstrat abwandern würden, sagte Heinz Risi (FDP). Die Vorlage sei eine verantwortungsvolle Antwort auf die Steuerrealität, lobte Willi Frank (CVP).
Abwerben von Reichen
Bedenken äusserte das Demokratische Nidwalden (DN). Norbert Furrer sagte, was als Steuerwettbewerb verkauft werde, sei nichts anderes als ein Abwerben von Reichen. Hans-Peter Zimmermann (CVP) erinnerte an die grossen Schäden, die das Hochwasser 2005 verursacht habe. In einer «euphorischen Partylaune» betreibe Nidwalden eine «Lockvogelpolitik» und verzichte auf Millionen, kritisierte er. Ein Teil der Bürgerlichen war bereit, noch höhere Ausfälle hinzunehmen. Das Ansinnen, die Heiratsstrafe zu verringern, wurde vom Rat aber abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag zur ermässigten Besteuerung von qualifizierten Beteiligungen. (awp/mc/gh)