Wie Finanzdirektor Bernhard Koch und Steuerverwaltungschef Jakob Rütsche am Freitag betonten, sollen von der Neuerung alle Steuerzahlenden profitieren. Deshalb werden gleichzeitig wieder Sozialabzüge vom Einkommen eingeführt. Diese sollen für Alleinstehende 15’000 und für Verheiratete 29’000 CHF betragen. Gleichzeitig sollen alle heute möglichen Abzüge – beispielsweise für den Arbeitsweg, die auswärtige Verpflegung oder Schuldzinsen – weiterhin geltend gemacht werden können.
Steuergesetzänderungen
Folgt der Grosse Rat den Vorstellungen der Regierung, werden zudem die Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern von heute 4000 auf 10 000 CHF pro Kind erhöht. Zudem sollen für Steuerpflichtige in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen sowie für Rentenbezüger zusätzliche Abzüge von maximal 4000 CHF möglich sein. Diese würden sich reduzieren, stiege das Einkommen über eine bestimmte Grenze an.
Kosten von 64,2 Mio CHF
Die am Freitag präsentierten Steuergesetzänderungen würden den Kanton im Jahr 2010 rund 46,9 und die Gemeinden 64,2 Mio CHF kosten. Bereits ab 2011 rechnet der Kanton aber mit neuen Einnahmen durch Zuzüger oder Neuansiedlung von Betrieben. Dadurch sollten sich die Mindereinnahmen auf 37,9 Mio CHF beim Kanton und 52,2 Mio CHF bei den Gemeinden reduzieren. Mit der Einführung der Flat rate tax hofft der Thurgau, seine Position im Steuerwettwettbewerb unter den Kantonen halten zu können. Derzeit liegt er auf dem 5. Rang.
Flat rate tax bereits im Kanton Obwalden
Eine Flat rate tax kennt heute schon der Kanton Obwalden. In Uri wird derzeit darüber beraten und eine modifizierte Form der Flat rate tax steuert auch Schaffhausen an. (awp/mc/gh)