Kanton Zürich verfügt definitiv Einzug japanischer Mafiagelder


Vor einem Jahr wegen Geldwäscherei auf einer Zürcher Bank gesperrte Gelder in der Höhe von 61 Millionen Franken sind vom Kanton Zürich definitiv eingezogen worden. Es bestehen gute Chancen, dass er das Geld zur Schuldentilgung verwenden kann.

Das Geld wurde jetzt auf ein Konto der Staatskasse transferiert, wie die Justizdirektion des Kantons Zürich auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bestätigte. Dies nachdem die Einziehungsverfügung rechtskräftig geworden ist.

Mögliches Sharing-Begehren
Christiane Lentjes Meili, stellvertretende Generalsekretärin bei der Justizdirektion, macht aber einen Vorbehalt: Es wäre immer noch möglich, dass Japan ein sogenanntes Sharing-Begehren zur Teilung der Gelder stellt. Lentjes spricht von einer «definitiven Einziehung der Gelder mit einem Sharing-Vobehalt».

Nebenverfahren in Zürich
Hintergrund des Geldsegens für die gebeutelte Staatskasse ist ein in Zürich geführtes Nebenverfahren zu einem grossen japanischen Rechtsfall wegen dunkler Geschäfte der japanischen Mafia (Yakuza). Der Kanton sperrte letzten Dezember das Zürcher Konto des Yakuza- Führers Suzuma Kajiyama mit Geld aus illegalen Wucher-Geschäften.

Hauptverfahren läuft in Japan
Das Hauptverfahren gegen den wegen organisierter Kriminalität angeklagten und teilweise geständigen Mafiaboss läuft in Japan. Deshalb stellte Zürich, wie in solchen Fällen üblich, das Verfahren ein, worauf die Gelder im letzten Sommer provisorisch eingezogen wurden.

Verfügung inzwischen definitiv
Laut dem mit dem Fall betrauten Bezirksanwalt Ivo Hoppler wurde die Verfügung inzwischen definitiv. Bedingung war die Sicherheit, dass dem angeklagten Kajiyama die Verfügung in japanischer Sprache zugestellt werden konnte. Dieser habe dagegen keine Rechtsmittel ergriffen, bestätigt Hoppler.

Grossteil bleibt in Zürich
Bleibt das Geld in der Schweiz, erhält der Kanton Zürich die ganze Summe oder einen Grossteil davon. Das neue Sharing-Gesetz ist seit August in Kraft. Demnach gingen drei Zehntel des Geldes an den Bund. Möglicherweise gilt für diesen Fall aber die Rechtslage vor dem neuen Gesetz, womit der Zürcher Staatskasse die ganze Summe zufliessen würde. (awp/mc/mad)

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