Für die konkrete Umsetzung der Corporate Governance gebe es nicht nur eine richtige Lösung, sagte Verbandspräsident Paul Nyffeler am Donnerstag vor den Medien in Zürich, aber seine Aussage ist klar: «Tendenziell ist seitens des Kantons der Regierungsrat funktional besser in der Lage, die Eigentümerfunktionen wahrzunehmen als die Legislative.» Insbesondere die Kontrollfunktionen könne die Regierung aufgrund ihrer Organisation besser ausüben, sagte Verbandsdirektor Hanspeter Hess.
Politische Kriterien
Diejenigen Kantone, bei denen das Parlament für die Kantonalbank zuständig sei, würden oft politische Vertreter direkt in die Aufsichtsgremien entsenden. Dabei sei das Risiko grösser, dass die Wahl der Aufsichtsmitglieder und die wichtigsten Genehmigungsentscheide stärker an politischen als an unternehmerischen Kriterien ausgerichtet würden. Zudem dürfte das Parlament schwerfälliger sein als die Exekutive, sagte Hess.
Keine richtige oder falsche Antwort auf die Frage nach der Zuständigkeit
Beide Verbandsbosse bestritten zwar, mit ihrer Forderung nach Corporate Governance auch auf Kantonsseite auf die Turbulenzen bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu reagieren. Aus Sicht des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB) gebe es keine richtige oder falsche Antwort auf die Frage nach der Zuständigkeit. «Unverzichtbar jedoch ist, dass ausgewiesene Persönlichkeiten mit profundem Fachwissen und angemessenen Erfahrungen in Oberleitungs- und Aufsichtsgremien gewählt werden», sagte Hess. Dies schliesse die Vergabe einzelner Bankratsmandate an politsche Interessenvertreter nicht aus, vorausgesetzt, sie erfüllten das Anforderungsprofil.
ZKB-Debakel
Bei der ZKB war der Bankrat, der vom Kantonsparlament gemäss Parteibuch besetzt wird, nach mehreren umstrittenen Geschäften des Staatsinstituts massiv unter Beschuss geraten. Für einen Skandal hatten namentlich Optionen auf Sulzer-Aktien gesorgt. Hinter dem Rücken des Konzerns hatte die ZKB ein Paket für ausländische Investoren geschnürt. Der Bankrat war auch dann noch lange auf Tauchstation gegangen, als aufgeflogen war, dass ZKB-Chef Hans Vögeli privat selber mit Sulzer-Optionen gehandelt und damit gegen seine eigene Weisung verstossen hatte. Nur mit seinem Abgang kam Vögeli der Rücktrittsverfügung der Eidg. Bankenkommission (EBK) zuvor. Danach verpasste der Zürcher Kantonsrat dem dreiköpfigen ZKB-Präsidium mit einer geringen Zustimmung bei der Wiederwahl einen Denkzettel. (awp/mc/gh)