Kapitalerhöhung

Aktionäre der Gesellschaft haben ein Anrecht auf Aktien aus der Kapitalerhöhung, auf so genannt Junge Aktien. Entsprechend dem Bezugsverhältnis, zum Beispiel vier alte Aktien berechtigen zum Kauf einer neuen, kann sich der Anleger mit neuen Aktien meist zu einem Vorzugspreis eindecken.

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