Kartellamt genehmigt RTL-Übernahme von n-tv
In diesem Fall würde das Werbepotenzial bei der RTL-Gruppe beziehungsweise bei ProSiebenSat.1 bleiben. Beide Gruppen zusammen haben nach Ansicht des Amts als «Duopol» eine «marktbeherrschende Stellung». Da sich dies auch bei einer Einstellung von n-tv nicht ändere, erlaube das Gesetz eine «Sanierungsfusion». (awp/mc/th)