Sulzer hatte die am 22. August 2006 angekündigte Übernahme bereits per 29. Dezember 2006 vollzogen. Sulzer war der Ansicht, dass die Kartellbehörden aufgrund einer neuen Beurteilung der Rechtslage die Übernahme nicht prüfen müssten. Das Deutsche Kartellamt verweist in diesem Zusammenhang auf die so genannte ‹Bagatellmarktklausel›, welche bestimmte Fälle von der Anmeldepflicht ausnimmt.
Das deutsche Kartellamt sieht diese Klausel unabhängig von ihrer rechtlichen Auslegung, die noch nicht höchstrichterlich geklärt sei, im vorliegenden Fall nicht als einschlägig an, so dass der Zusammenschluss anmeldepflichtig war, heisst es weiter.
Marktbeherrschende Stellung
Das Kartellamt habe die Fusion untersagt, da Kelmix mit ihrer Tochtergesellschaft Mixpac auf dem Europamarkt für Zweikomponentenkartuschen und Zubehör für Medizin- und Dentalanwendungen bereits marktbeherrschend war. Diese Marktstellung sei durch den Kauf durch Sulzer noch verstärkt worden, teilte das Kartellamt weiter mit. Auf dem ebenfalls europaweiten Markt für Zweikomponentenkartuschen für Industrie- und Bauanwendungen wäre durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entstanden. (awp/mc/pg)