Kartellgesetz: Ständerat will neues Sanktionssystem

Der Ständerat hat am Donnerstag mit 24 zu 12 Stimmen eine Motion von Rolf Schweiger angenommen, das Sanktionssystem des seit vier Jahren geltenden Kartellrechts zu überarbeiten. Auslöser war der Fall des Schweizer Liftherstellers Schindler, der von den EU-Kartellbehörden mit 293 Mio CHF gebüsst worden war.


Direkte Bussen bis zu 10 % des Umsatzes
Das Kartellgesetz sieht für Wettbewerbsabreden direkte Bussen vor, die für die beteiligten Unternehmen bis zu 10 Prozent des Umsatzes während der letzten drei Jahre ausmachen können. Laut Schweiger sind sich die Firmen dieser Strafdrohung bewusst und haben deshalb Sorgfaltspflichten eingeführt.


Schweiger schlägt vor, dass Unternehmen, die ein exzellentes «Compliance-Programm» zur Einhaltung der Rechtsvorschriften betreiben, exkulpiert werden können. Dafür sollten Angestellte, die gegen das Kartellgesetz verstossen, wie in den USA, Grossbritannien oder den Niederlanden ins Recht gefasst werden.


Sommaruga: Strenge Strafen beste Prävention
Für Simonetta Sommaruga (SP/BE) würde mit der Strafbefreiung von Unternehmen «das Herz des Kartellgesetzes herausoperiert, bevor es überhaupt durchblutet wurde». Strenge Strafen seien die beste Prävention gegen wirtschaftlich schädliche Preisabsprachen. Die Verantwortung müsse bei der Unternehmensleitung bleiben. Bruno Frick (CVP/SZ) entgegnete, dass gemäss geltendem Obligationenrecht (OR) der Geschäftsherr für seine Angestellten nicht hafte, wenn er nachweise, dass er alle gebotene Sorgfalt angewendet habe, um einen Schaden zu verhüten. Auf dieser Linie liege die Motion Schweigers.


Bundesrat zur Prüfung der Angestellten-Strafbarkeit bereit
Bundesrätin Doris Leuthard gab zu bedenken, dass schon heute Compliance-Programme für eine Strafminderung berücksichtigt würden. Bei den Bussen könne die Wettbewerbskommission bis zu einem Franken hinuntergehen. Eine Exkulpationsmöglichkeit sei aber nicht vorgesehen. Der Bundesrat sei bereit, zusätzlich zur Sanktionierung der Unternehmen eine direkte Strafbarkeit der verantwortlichen Angestellten zu prüfen, sagte Leuthard. Vor einer Gesetzesrevision müsse aber die Evaluation des Kartellgesetzes abgewartet werden. Der Bericht werde im nächsten Jahr unterbreitet.


Die Motion muss noch vom Nationalrat beraten werden. Der Bundesrat wird dem Zweitrat eine Zurückstufung zum Postulat beantragen. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar