GSBA sehr negativ dargestellt
Am 11. Januar 2005 strahlte SF DRS im Konsumentenmagazin «Kassensturz» einen rund neun Minuten dauernden Beitrag aus, welcher den Wert von MBA-Lehrgängen thematisierte. Mehr als die Hälfte des auf die Anmoderation folgenden Filmberichts beschäftigt sich mit der Graduate School of Business Administration Zurich (GSBA). Nach einer kurzen Präsentation des MBA-Lehrgangs stellt der «Kassensturz» die Frage, «ob GSBA das viele Geld wert sei». Eine deutlich negative Antwort gibt eine als «Top Kaderfrau» vorgestellte Expertin. Die anschliessende Berichterstattung des «Kassensturz», welche dem Publikum ein äusserst negatives Bild über die GSBA vermittelt, bestätigt diese Einschätzung. Gegen den Beitrag erhoben einerseits der Rektor und anderseits ehemalige Absolventen der Schule Beschwerde.
Programmrechtlich relevante Mängel
Die UBI hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der beanstandete Beitrag einige programmrechtlich relevante Mängel aufweist. So konnte der Rektor nicht zu den Vorwürfen der Expertin Stellung nehmen. Diese führt aus, dass Absolventinnen und Absolventen der GSBA dies nicht im Lebenslauf vermerken würden und nicht stolz darauf seien, «um es mal gelinde auszudrücken». Auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit einer Universität aus den USA und der Zertifizierung des MBA-Lehrgangs durch Qualitätslabel unterliess es der «Kassensturz», wesentliche Fakten zu erwähnen. Das Konsumentenmagazin kritisiert im beanstandeten Beitrag ebenfalls, dass die GSBA im Werbeprospekt angesehene Unternehmen als Referenzen aufliste. Eine Nachfrage bei acht Unternehmen habe ergeben, dass gar keine Zusammenarbeit mit den genannten Unternehmen bestehe. Aus dem Titel und dem Begleittext der vom «Kassensturz» zitierten Liste geht aber klar hervor, dass darin einzig die Arbeitgeber der Studienteilnehmer erwähnt werden. Der «Kassensturz» hat damit der fraglichen Liste eine Bedeutung zugemessen, die ihr offensichtlich gar nicht zukommt.
Beschwerde mit 9:0 Stimmen gutgeheissen
Indem dem Publikum wesentliche Fakten bzw. gegenteilige Standpunkte vorenthalten wurden, konnte es sich keine eigene Meinung zum Wert von MBA-Lehrgängen in der Schweiz und insbesondere zum Wert des MBA-Lehrgangs der GSBA bilden. Journalistische Sorgfaltspflichten wie das Transparenzgebot und die Pflicht zu einer fairen Berichterstattung sind nicht beachtet worden. Der beanstandete Beitrag hat deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Die UBI hat die beiden gegen den «Kassensturz»-Beitrag «Management-Kurse: Viel Geld für Titel mit Makel» erhobenen Beschwerden mit 9:0 Stimmen gutgeheissen. Der Entscheid der UBI kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.
(ubi/mc/hfu)