Das Frankfurter Landgericht wies die Klage am Mittwoch zurück. Es seien «wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen» über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen mobilcom und France Telecom abgegeben worden, begründete der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer, Christoph Hefter. Diese seien auch nicht wirksam angefochten worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden (Az.: 2-04 O 412/04).
7,2 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert
Schmids Insolvenzverwalter forderte in dem Zivilprozess von France Telecom 7,2 Milliarden Euro Schadenersatz, weil der Konzern die mobilcom-Pleite mitverursacht habe. Der französische Telekommunikationsriese war mit fast 30 Prozent lange Zeit Grossaktionär von mobilcom. Im September 2002 zogen sich die Franzosen zurück, als sich mobilcom gerade um den Aufbau eines eigenen UMTS- Netzes bemühte. Die Lizenz für den neuen Mobilfunkstandard hatte das Unternehmen aus Büdelsdorf (Schleswig-Holstein) im Jahr 2000 für 8,43 Milliarden Euro vom Bund ersteigert.
Rückzug von France Telecom
Mobilcom geriet nach dem Rückzug von France Telecom an den Rand des Zusammenbruchs. Schmid, der es zwischenzeitlich unter die 100 reichsten Deutschen geschafft hatte, musste seinen Vorstandsposten aufgeben und rutschte später privat in die Insolvenz. Mobilcom ist mittlerweile mit der früheren Tochter freenet fusioniert. (awp/mc/ab)