Kerosinsteuer: NR hält an Entlastung der Flughafenbetreiber fest

Dies hat der Nationalrat im Rahmen der Spezialfinanzierung Luftverkehr beschlossen. Im Grundsatz haben beide Kammern dem Geschäft bereits zugestimmt. Bei der Frage, welche Sicherheitsmassnahmen aus der Spezialfinanzierung bezahlt werden können, scheiden sich aber die Geister.


Linke gegen «versteckte Finanzierung»
Auch im zweiten Umgang beharrte der Nationalrat darauf, nur nicht-hoheitliche Aufgaben aus der neuen Kasse berappen. Das sind Kosten, die heute die Flughafenbetreiber selber bezahlen. Die allgemeinde Bundeskasse kommt für hoheitliche Aufgaben auf, etwa Grenzkontrolle oder Terrorbekämpfung. Diese wollen Bundesrat und Ständerat der neuen Spezialfinanzierung belasten. Erfolglos kämpfte die Linke in der grossen Kammer gegen die «versteckte Finanzierung» und die zusätzliche Belasutung der Bundeskasse mit rund 9 Mio CHF.


Austarierte Vorlage bevorzugt
Verkehrsminister Moritz Leuenberger erinnerte daran, dass die Vorlage als Verfassungsänderung auch vor Volk und Ständen Bestand haben müsse. Diese Abstimmung sei ohnehin nicht einfach zu gewinnen. Es lohne sich daher, eine austarierte Vorlage vorzulegen. Einig sind sich die Räte, dass die neue Spezialfinanzierung mit der Hälfte der Kerosinsteuer erfolgen soll. Diese Erträge von jährlich rund 44 Mio CHF fliessen heute je hälftig der Bundekasse und dem Strassenverkehr zu.


Steuer für Inlandflüge
In der Luftfahrt sollen damit verschiedene Bereiche alimentiert werden: Die Hälfte des Betrags möchte der Bundesrat für die technische Sicherheit (Safety) einsetzen, je einen Viertel für Umweltschutz und Sicherheit (Security). Die Idee, die Erträge aus der Besteuerung des Flugtreibstoffs zu Gunsten der Luftfahrt zu verwenden, hatte der Bundesrat Ende 2004 in seinem Bericht über die Luftfahrtpolitik lanciert. Erhoben wird die Kerosinsteuer auf Flügen im Inland und zu privaten Zwecken. Kommerzielle Flüge im Verkehr mit dem Ausland sind davon befreit. (awp/mc/ps)

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