Klagen gegen Speicherchip-Auslagerung von Infineon abgewiesen

Infineon sei nicht verpflichtet gewesen, diesen Schritt von der Hauptversammlung absegnen zu lassen. Dies entschied das Landgericht München I am Donnerstag. Ob die klagenden Kleinaktionäre Berufung einlegen werden, ist nach Angaben ihres Anwalts noch nicht entschieden. (awp/mc/ab)

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