Dies teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag mit. Die Kommission berücksichtigte bei ihren Überlegungen die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der sicheren Bundesobligationen. Berücksichtigt wurden aber auch die Renditen von anderen Anleihen, von Aktien sowie von Liegenschaften.
Mindestzinssatz 2008 noch bei 2,75 Prozent
Der BVG-Mindestzinssatz von 2 Prozent gilt seit Anfang 2009. Letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern. Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75% gelegen. Im Herbst 2008 beschloss der Bundesrat dann, angesichts der gravierenden Finanzkrise und des massiven Börsentauchers den Zinssatz auf 2% zu senken. Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20’520 und 82’080 CHF erhoben wird. Die Kassen können die Sparkapitalien der Versicherten höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen. (awp/mc/ps/16)