Dies sagte Hausärztin, Homöopathin und Nationalrätin Yvonne Gilli (Grüne/SG) am Montag an der Medienkonferenz einer parlamentarischen Gruppe, die sich mit Komplementärmedizin befasst. Die Kritik richtet sich an die eidgenössische Leistungs- und Grundsatzkommission (ELGK), auf deren Empfehlung sich Burkhalter bei seinem Entscheid stützen wird.
Bleibt Homöopathie aussen vor?
Gerüchten zufolge will die Kommission nur zwei der fünf zur Diskussion stehenden Richtungen wieder in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufnehmen, nämlich die Neural- und die Phytotherapie. Die Homöopathie wäre also nicht dabei. «Das würden wir nicht akzeptieren», sagte Gilli. Der Präsident der ELGK-Kommission, Andreas Faller, weist die Gerüchte zurück. Sie seien «aus der Luft gegriffen», sagte er auf Anfrage. Die Kommission entscheide frühestens nächste Woche und gebe ihre Empfehlung nach dem Entscheid bekannt. Die Kritiker fordern Burkhalter trotzdem bereits jetzt auf, sich nicht auf das Urteil der Kommission zu verlassen – und kritisieren diese.
ELGK-Mitglieder zu nahe bei Krankenkassen?
Als problematisch erachten die Vertreter der Komplementärmedizin zum Beispiel, dass fünf der zwangzig ELGK-Mitglieder Krankenkassen nahe stehen. Die Kassen verdienten mit Komplementärmedizin in den Zusatzversicherungen viel Geld, gab Gilli zu bedenken. Es sei daher fraglich, ob ihre Vertreter ein neutrales Urteil fällen würden. Faller sagte dazu, die Kommission werde die Interessenbindungen der Mitglieder offenlegen. Einen weiteren Kritikpunkt – dass die ELGK keine externen Experten beigezogen habe, obwohl ihr das nötige Fachwissen fehle – weist Faller «in aller Deutlichkeit» zurück: Die Kommission sei hochqualifiziert.
Faller will Abläufe weiter optimieren
Nicht gelten lässt Faller auch den Vorwurf, es fehlten klare Kriterien für die Prüfung der Anträge, mit welchen sich die komplementärmedizinischen Richtungen um eine Aufnahme in den Leistungskatalog beworben haben. Die Kriterien seien vom Gesetz vorgegeben, erklärte er. Eine weitere Optimierung der Abläufe werde angestrebt. Eine medizinische Behandlung muss laut Gesetz wirksam, wirtschaftlich und zweckmässig sein, damit die obligatorische Krankenversicherung dafür aufkommt. Die Befürworter der Komplementärmedizin sind der Ansicht, dass alle zur Diskussion stehenden Richtungen die Anforderungen erfüllen – und dies in ihren Anträgen auch nachgewiesen haben.
«Geschwindigkeit nicht mit dem Thermometer messen»
Fraglich sei, ob sie adäquat beurteilt würden – also unter Berücksichtigung ihrer Eigenheiten. «Wir messen die Geschwindigkeit auch nicht mit dem Thermometer», sagte Hansueli Albonico, Chefarzt für Interdisziplinäre Komplementärmedizin. Die Wirksamkeit müsse wissenschaftlich, aber nicht schulmedizinisch nachgewiesen werden, sagte Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO), der sich ebenfalls für die Komplementärmedizin einsetzt. Er erinnerte daran, dass sich in einer Volksabstimmung vor anderthalb Jahren 67 Prozent für eine stärkere Berücksichtigung der Komplementärmedizin ausgesprochen hatten. «Wir erwarten, dass der Volkswille respektiert wird», sagte Büttiker. (awp/mc/ps/22)