Konsortium Fela/Ascom reicht Beschwerde gegen LSVA-Auftragsvergabe ein
Auslöser für die Beschwerde war der Ausschluss des Konsortiums vom Ausschreibungsverfahren aus formalen Gründen. Die Zollverwaltung hatte Fela/Ascom nicht zugelassen, weil ein Vorstandsmitglied der Ascom Holding AG zur Zeit der Ausschreibung noch nicht im Handelsregister eingetragen war. Dieser Eintrag sei gar nicht erforderlich, sagte Fela-Sprecher Peter Kirchmeier zu einem entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag». Nach geltendem Recht dürfe zwischen dem Ausschluss vom Verfahren und dem Nichteintrag im Handelsregister kein Zusammenhang gemacht werden.
Superprovisorische Gewährung
Zusammen mit der Beschwerde beantragte Fela/Ascom auch eine superprovisorische Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Diesem Antrag hat die Rekurskommission in Lausanne inzwischen statt gegeben.
Auftrag an Siemens Schweiz vergeben
Bisher waren die Geräte in der Schweiz gebaut worden. Fela hatte zusammen mit Ascom die ersten LSVA-Erfassungsgeräte geliefert, die seit Anfang 2000 im Einsatz sind. Die Eidg. Zollverwaltung (EZV) hatte den Auftrag im Spätsommer neu an Siemens Schweiz vergeben.
70’000 Geräte
Siemens will die rund 70’000 Geräte für die Erfassung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bei Siemens VDO in Villingen- Schwenningen bauen. Die Abnahmestellen-Software und die Sicherheitsinfrastruktur sollen dagegen in der Schweiz entwickelt werden. (awp/mc/gh)