Konsumentenschutz gegen neues Abgeltungssystem in Apotheken

Mit dem neuen Tarifvertrag betrieben der Apothekerverband und der Krankenkassenverband santésuisse Kosmetik, schreibt die SKS in einer Mitteilung vom Montag. Der neue Vertrag sieht statt der wenig populären Patientenpauschale von 9,20 CHF eine Abgabe für einen so genannten «Medikamenten-» und einen «Bezugs-Check» vor.


Medikamenten-Check
Der «Medikamenten-Check» wird in der Apotheke für die Prüfung des Rezepts, der Dosierung der individuellen Verträglichkeit sowie die Unterweisung in Rechnung gestellt. Im «Bezugs-Check», der bei jedem Medikamentenbezug bezahlt werden muss, ist die Beratung und die Dossierführung eingeschlossen.


Bezugs-Check stösst sauer auf
Dieser «Bezugs-Check» stösst der SKS sauer auf: Sie fordert, dass Leistungen, die die Apotheken bei der Medikamentenabgabe erbringen müssen, von denjenigen entkoppelt werden, die der Patient frei wählen kann. Gesundheitsminister Pascal Couchepin dürfe den vorliegenden Vertrag nicht genehmigen.  Für den SKS ist es ungerecht, dass Patienten den «Bezugs-Check» auch dann bezahlen müssen, wenn sie keine Beratung und kein Dossier wollen. Patienten, die bereits beim Arzt über Anwendung und Nebenwirkung des Medikaments beraten wurden, zahlten diese Leistung doppelt.  Künftig bezahle mehr, wer häufig Medikamente brauche. Gerade chronisch Kranke wüssten aber in der Regel sehr gut Bescheid über ihre Medikamenten und benötigten keine Beratung. Zudem seien Patientendossier oft nicht sinnvoll: Für Patienten, die häufig die Apotheke wechselten, seien Dossier und Medikamentenüberprüfung lückenhaft.


Aus einer «Taxe» eine «Pauschale» geworden
Schliesslich stört sich die SKS daran, dass die Bezeichnungen für die Entschädigungen der Apothekerleistungen schon wieder wechseln: Aus einer «Taxe» sei eine «Pauschale» geworden und nun ein «Check». Dadurch werde die Orientierung für den Patienten zusätzlich und unnötig erschwert. D ie bisherige Patientenpauschale wurde den Apothekern für die Führung eines Patientendossiers als durchschnittlicher Dreimonatsaufwand vergütet. Die neue Regelung soll insbesondere für Barzahler mehr Transparenz bieten. Die Einführung ist nahtlos auf den 1. Januar 2007 vorgesehen. (awp/mc/gh)

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