Geschmiert wird demnach meistens, um bevorzugt an eine Leistung oder einen Auftrag heranzukommen. Die Umfrage über das Ausmass der Bestechung und Bestechlichkeit wurde vom Institut Konso im Auftrag des «Beobachters» bei 700 Personen in der deutschen Schweiz und in der Romandie durchgeführt.
Schmieren für die Baubewilligung an der Spitze
Die Ergebnisse sind im «Beobachter» (Ausgabe 17.09.04) veröffentlicht und waren am Donnerstag bereits im Internet einsehbar. Geld fliesst demnach am ehesten zur Erteilung von Baubewilligungen (52 Prozent), um öffentliche Aufträge zu angeln (42 Prozent) und allgemein bei Bewilligungen (39 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.
Hochgerechnet 100.000 Beamtenbestechnungen
Nach eigenen Aktivitäten in Sachen Bestechung gefragt, waren die Befragten zurückhaltender. Nur 2 Prozent gaben an, bereits einmal ein Behördenmitglied bestochen zu haben. Hochgerechnet auf die erwachsene Bevölkerung bedeutet dies, dass rund 100.000 Schweizer und Schweizerinnen bereits einmal einen Beamten bestochen haben. Zum Vergleich: In einer Untersuchung der Universität Lausanne im Jahr 1998 gaben nur 0,9 Prozent der Befragten an, im Vorjahr einen Beamten geschmiert zu haben, und nur 0,2 Prozent taten dies in der Schweiz. Korruption kostet die öffentliche Hand Millionenbeträge.
Verschärfte Gesetzesbestimmungen
Seit 1. Mai 2000 sind verschärfte Gesetzesbestimmungen in Kraft. Wer als Mitglied einer Behörde Geschenke annimmt oder sich zu Ferien einladen lässt, macht sich strafbar. Wer mit Hintergedanken solche Geschenke an Behördenmitglieder, Polizeibeamte oder Richter verteilt, ebenso. Verboten ist auch das so genannte Anfüttern: Wer bezahlt, ohne vorerst eine konkrete Gegenleistung zu verlangen, riskiert eine Strafe, ebenso, wer solche Geschenke annimmt.
Vertrauen in Verwaltung und juristische Behörden angeschlagen
Das Vertrauen in die Verwaltung und die juristischen Behörden, dass gegen Korruption vorgegangen wird, ist gemäss der Umfrage jedoch arg lädiert. 52 Prozent aller Befragten erklärten, sie glaubten «eher nicht», dass vor dem Gesetz alle gleich sind. 43 Prozent vertrauen darauf, dass dem Grundsatz nachgelebt wird. (awp/mc/gh)