Die vom Gericht ausgesprochene Gewinnabschöpfung bei zwei Aufträgen des Enel -Konzerns über die Lieferung von Kraftwerksausrüstung aus den Jahren 2000 und 2001 werde als «unrechtmässig» angesehen, teilte Siemens am Montag in München mit. «Die Voraussetzungen für die Anordnung dieses so genannten Verfalls sind aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht gegeben», hiess es.
Schmiergeldzahlung zugegeben
Das Gericht hatte in dem Prozess Bewährungsstrafen gegen zwei beteiligte frühere Manager erlassen. Die beiden 63 und 73 Jahre alten Männer hatten zugegeben, für einen Gasturbinenauftrag über sechs Millionen Euro Schmiergeld an zwei Manager des italienischen Energiekonzern Enel gezahlt zu haben. Die Empfänger und zwei weitere Siemens-Verantwortliche sind bereits in Mailand zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Siemens soll zudem 38 Millionen Euro zur Gewinnabschöpfung an den Staat zahlen. (awp/mc/ab)