In der Ausmarchung zwischen den beiden Räten hat sich nun der Nationalrat durchgesetzt. Unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Ständerat, sollen in Zukunft preisünstige Medikamente verordnet und abgegeben werden, wenn sie sich für die Patienten gleich eignen. Gleiches soll gelten, wenn ein Arzneimittel unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet wird. Der Ständerat wollte weiter gehen. In der Einigungskonferenz ist er aber mit dem Antrag unterlegen, dass die Krankenkassen für Arzneimittel mit identischer Zusammensetzung höchstens den um zehn Prozent höheren Preis des günstigsten Arzneimittels bezahlen sollen, das in der Spezialitätenliste aufgeführt ist.
Couchepins ursprüngliche Ideen zerzaust
Von den ursprünglichen Ideen des früheren Gesundheitsministers Pascal Couchepin ist nicht mehr viel übrig geblieben. So lehnten die Räte zum Beispiel die vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken ab. Sie möchten stattdessen Managed Care und Hausarztnetze fördern, indem jene, die sich nicht einem solchen Modell anschliessen, mehr bezahlen müssten. Nichts wissen wollten die Räte zudem von einer zusätzlichen Prämienverbilligung in Höhe von 200 Mio CHF. Abgelehnt wurde auch der Vorschlag, die Versicherungen zur Einführung einer kostenlosen medizinischen Telefonberatung zu zwingen. Von Couchepins Massnahmen überlebte einzig der Vorschlag, dass der Bundesrat die Tarife um 10% senken kann, wenn in einem Kanton die Kosten im ambulanten Bereich je versicherte Person überdurchschnittlich ansteigen. Das Parlament kam ferner überein, den Kassen das Ausrichten von Kommissionen zu verbieten. Die Versicherer dürfen auch kein Geld in den telefonischen Kundenfang stecken
Höhere Franchise künftig für zwei Jahre gültig
Versicherte, die eine höhere Franchise wählen, müssen mindestens zwei Jahre dabei bleiben. Hingegen ist ein Kassenwechsel weiterhin möglich. Künftig müssen zudem nicht nur alleinstehende, sondern – mit Ausnahme von Kindern – alle Hospitalisierten einen Tagessatz von 10 CHF an die Kosten des Spitalaufenthalts entrichten. Die Versicherer müssen dem Bundesamt für Gesundheit künftig jedes Quartal Angaben zu den Leistungsabrechnungen machen. Jährlich informieren müssen sie den Bund über die Daten informieren, die im Rahmen der Versicherungstätigkeit anfallen. Gesundheitsminister Didier Burkhalter verspricht sich vom Massnahmenpaket Einsparungen von 240 bis 295 Millionen Franken. (awp/mc/ps/27)