Krankenkassen bei Kindern: Ab nächstem Jahr starke Vergünstigungen vorgesehen

Am grosszügigsten zeigt sich der Kanton Luzern. Dort hat das Parlament entschieden, die Krankenversicherungsprämien für alle Kinder und jungen Erwachsene bis zu 25 Jahren um die Hälfte zu verbilligen, ohne jeweils das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Zusätzlich wird die Einkommensgrenze für Erwachsene, die Prämiensubventionen erhalten, angehoben – unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Dies sagte Daniel Wicki vom Gesundheits- und Sozialdepartement Luzern gegenüber der SDA.

Prämienrabatt für junge Erwachsene bis 25 Jahren in Basel-Stadt und Zürich
Um im Kanton Basel-Stadt von einem Prämienrabatt um 50% für Kinder profitieren zu können, darf das Bruttojahreseinkommen einer Familie mit zwei Kindern nicht höher als 102`000 CHF sein. In Zürich ist diese Grenze bei 90`000 CHF festgelegt. In beiden Kantonen profitieren junge Erwachsene bis 25 von einer Prämienreduktion. In Basel-Stadt unabhängig davon, ob sie eine Ausbildung absolvieren oder nicht, in Zürich nur solche, die sich in einer Ausbildung befinden. Dort erhalten mehr als 25`000 solch junger Erwachsener einen bedeutenderen Prämienrabatt als bisher. «Dies dürfte ihnen ermöglichen, nicht auf die Sozialdienste zurückgreifen zu müssen», sagte Paul Schmuki von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Waadt und Genf: Häufig bereits auf 50 Prozent
Im Kanton Waadt wird die Einkommensgrenze für Personen, die von einer finanziellen Unterstützung für die Krankenversicherungsprämie profitieren dürfen, von bisher 45`000 auf neu 65`000 CHF angehoben. Allerdings betrug der Prämienrabatt für Kinder bereits im 2006 50%, sagte Fabrice Gehlfi, Vorsteher des Sozialversicherungsdienstes. In Genf werden bereits seit einigen Jahren 100 CHF pro Kind an Prämienrabatt ausgeschüttet. Dies entspricht häufig der Höhe der Gesamtprämie. «Wir werden den Rabatt im nächsten Jahr nicht reduzieren», sagte Anja Wyden, stellvertretende Direktorin des Genfer Sozialamtes.

Bern: Mittelstand noch nicht entlastet
In anderen Kantonen wird das Ziel der Neuregelung, auch den Mittelstand zu entlasten, weniger erreicht. Ein Beispiel hierfür ist der Kanton Bern. Dort beläuft sich laut Regula Hartmann, Leiterin des kantonalen Sozialversicherungsamtes, die Limite für das Bruttojahreseinkommen einer Familie mit zwei Kindern auf 67`000 CHF. Eltern die mehr verdienen, können somit nicht vom Rabatt profitieren.

Vergleich schwierig
Der Vergleich zwischen den Kantonen ist jedoch nicht leicht. Einerseits sind die Besteuerungssysteme unterschiedlich, andererseits sind die Einkommensberechnungen, von denen die finanzielle Unterstützung abhängt, nicht identisch, wie Charles Allet, Spezialist in Krankenversicherungsfragen beim Kanton Wallis, sagt.

Kantone sind bei Einkommensgrenze frei
Den Ausbau der Prämienverbilligung beschlossen die Eidgenössischen Räte im Frühling 2005. Das neue Modell verpflichtet die Kantone, bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern bis 18 Jahre und von jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre um mindestens 50% zu verbilligen.
Die Kantone sind frei, wo sie die Einkommensgrenze ziehen wollen. Ab dem Inkraftreten der KVG-Änderung Anfang 2006 hatten die Kantone ein Jahr Zeit, das neue Regime einzuführen. (awp/mc/ar)

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