Krankenversicherung: Anhörung zur Umsetzung der Spitalfinanzierung

Ein Kernpunkt der neuen Spitalfinanzierung ist der Übergang von der bisherigen Finanzierung des Spitalbetriebs zu leistungsbezogenen Fallpauschalen. Dazu kommen die Gleichstellung öffentlicher und privater Spitäler auf der kantonalen Spitalliste und eine besser koordinierte Spitalplanung.


Inkraftsetzung auf Januar 2009 geplant
Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hat zur Folge, dass in den Verordnungen die Kriterien aufzunehmen sind, welche die Kantone bei ihrer Spitalplanung zu beachten und welche statistischen Angaben sie zu liefern haben. Zu regeln sind die Genehmigung von Tarifen und die Gleichstellung von Geburtshäusern mit Spitälern. Die revidierten Verordnungen sollen auf Januar 2009 in Kraft gesetzt werden, teilte das EDI mit. (awp/mc/ps)

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